Wie Klaus E. H. Zapf Klaus E. H. Zapf durch Mitgefühl und Gerechtigkeitssinn Millionär wurde.

Ein Märchen.

Klaus E. H. Zapf hat bunte Träume, verkündet er der Berliner Morgenpost. Kein Wunder, ist doch ein gutes Gewissen bekanntlich ein sanftes Ruhekissen. Und ein gutes Gewissen dürfte der gebürtige Baden-Württemberger, der schließlich nicht nur als "Europas größter Umzugsunternehmer" (Das Erste) mit 37.000 Umzügen jährlich 20 Mio. Euro umsetzt, sondern auch in unzähligen Medienauftritten Zeugnis seiner sozialen Gesinnung, Anständigkeit und Menschenfreundlichkeit ablegt, wohl haben.

Umzugs-Profis hätten auch eine soziale Verantwortung, sagt er (Die Welt). So geht es ihm zum Beispiel "tierisch auf den Senkel, wie unbarmherzig heute von unten nach oben verteilt wird" (Welt am Sonntag). Vehement kritisiert er das "unglaubwürdige und unsoziale politische Handeln" von Regierung und Opposition, die "zum Mitfühlen nur eingeschränkt fähig" seien. (Berliner Zeitung). Und über die Unternehmerkollegen: "Der Popanz Globalisierung muss nun herhalten, einem Großteil der Eliten heutzutage den Lebensstandard zu sichern, den sie sich und dem Gemeinwesen nicht mehr verdienen. [...] So verspielt eine unfähige selbstgefällige Elite die Zukunft unserer Gesellschaft und zivilisatorische Standards unseres Landes. Alles gesellschaftliche Leben wird den ökonomischen Sachzwängen sklavisch ausgeliefert und ohne Notwendigkeit untergeordnet und neu formuliert [...]." (ebenfalls Berliner Zeitung).

Bravo! Auf so einen Unternehmer hat dieses Land lange gewartet! Ihn gilt es zu unterstützen! Das dachte sich auch der Verfasser dieser Zeilen. So war es für ihn keine Frage, daß er seinen Umzug nach Berlin nur mit dem Unternehmen durchführen würde, das diesem aufrechten Menschen gehört. Ohne überhaupt ein anderes Angebot eingeholt zu haben, unterschrieb er das Auftragsformular der Firma Zapf.

Einen Tag vor dem vereinbarten Umzugstermin stehen wir völlig gestresst zwischen halb vollen Kartons. Da klingelt das Telefon. Man sei mit dem vorherigen Umzug früher als geplant fertig geworden und werde heute schon zu uns kommen. Die "Disposition" mache immer Druck. (O-Ton Klaus Zapf: "Wer mit Zapf umzieht, kann sich auf alle Angaben verlassen", Berliner Morgenpost.) Eine Stunde später stehen die Zapf-Leute bei uns auf der Matte und fangen an, unsere Sachen im Akkord in ihren komischen Container-Wagen zu laden. Frage, wie wir auf Zapf gekommen seien. Ich: Weil Herr Zapf so ein sozial eingestellter Unternehmer ist. Die Packer lachen und nennen ihre Stundenlöhne und Arbeitszeiten.

Zwei Tage später tritt ein anderes Team von Zapf in Berlin pünktlich zum Ausladen an. Die Treppenhausbeleuchtung wird blockiert durch Überkleben der Schalter. Nach einigen Minuten herrscht totaler Stromausfall in Treppenhaus und Keller. Auch das Ausladen geschieht im Akkord. Unmöglich, bei diesem Tempo alle Stücke sofort auf Beschädigungen zu prüfen, wie dies in den Geschäftsbedingungen von Zapf gefordert wird. Dennoch werden bereits etliche Schrammen, Dellen und sonstige Beschädigungen an Möbeln registriert. Die Packer nehmen sie zu Protokoll. "Alles Packschäden", schreiben sie darunter. Im Frachtbrief steht: "Transportgut-Klavier-Flügel vollständig und in ordnungsgemäßen [sic] Zustand erhalten. Gebäudeschäden sind nicht entstanden." Das müssen wir unterschreiben. (O-Ton Klaus Zapf: "Vertrauen gegen Vertrauen heißt unsere Devise", Berliner Morgenpost.)

Am nächsten Tag, einem Sonntag, werden weitere Schäden am Mobiliar entdeckt. Am Montagmorgen wagt der Verfasser dieser Zeilen einen Blick in seine Gitarrenhülle: die Gitarre, eine Konzertgitarre im Wert von 250 - 300 Euro, ist beschädigt, die Zarge eingedrückt. Anruf bei Fa. Zapf, Herrn Dulitz. Man werde den "hauseigenen Tischler" zur Reparatur der Möbelschäden vorbei schicken. Die Gitarre reklamiere ich fünf Tage später noch einmal schriftlich, wie in den Geschäftsbedingungen verlangt. (Die Bedingungen gewähren hierfür eine Frist von 14 Tagen.)

Ca. drei Wochen nach dem Umzug werden die Schäden an unseren Möbeln vom Tischler der Fa. Zapf recht gut behoben. Die Gitarre wird fotografiert. In den "Lieferschein" schreibt der Tischler, die Reparatur sei "aus Kulanz" erfolgt. Außerdem steht da: "Mit der durchgeführten Reparatur am       sind alle Ansprüche aus dem Schadenfall vom       abgegolten" [sic]. Das müssen wir unterschreiben.

Am 24.01.05, fünf Wochen nach dem Umzug, schickt uns eine "TRANSPORT- u. SPEDITIONSSCHADENABWICKLUNG HOSSE" in Bad Schwartau ein Formular "Schadenanzeige Umzugsgut", das wir ausgefüllt zurückschicken sollen, was wir auch tun. Ca. eine Woche später erhalten wir den Bescheid: "Der Schaden an der Gitarre wurde nach den uns vorliegenden Unterlagen nicht innerhalb der Rügefrist angezeigt, so dass eine Haftung der Fa. Zapf für diese Beschädigung nicht gegeben ist. Ohne Präjudiz und aus Kulanz erklären wir uns jedoch bereit einen [sic] Regulierung in Höhe von 19,90 EUR vorzunehmen, welches nach Ermittlungen im Internet dem Zeitwert entspricht." Als "Beweis" für den Zeitwert meiner Gitarre wird ein Ausdruck einer ebay-Versteigerung einer "Akustik Gitarre 3/4" Ostertag Gitarre"" [sic] beigefügt. Das ebay-Angebot scheint von einem Analphabeten verfaßt zu sein.

Meine Antwort auf dieses Schreiben sowie die weitere Korrespondenz, bei der Zapf/Hosse immer neue Begründungen finden, warum sie den Schaden nicht zu ersetzen bräuchten, können Sie hier im Wortlaut nachlesen.

Am 15.03.05 schließlich teilt uns "zapf umzüge" nach mehrmaligem Anmahnen einer Antwort auf unser letztes Schreiben definitiv folgendes mit: "Nach nochmaliger Rücksprache mit der Versicherung und auch mit der Geschäftsführung, bleiben wir auf dem Standpunkt, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Wir haben diesen Schaden auf dem Wege der Kulanz an Sie reguliert. MfG Annkatrin Herwig".

Auch das ominöse "Schadenbüro Hosse" lehnt mit Schreiben vom 15.03.05 abermals eine angemessene Entschädigung ab, nunmehr mit der einzigen noch verbliebenen Begründung, wir könnten "nicht beweisen", daß der Schaden tatsächlich "im Gewahrsam der Fa. Zapf eingetreten" sei. Im Klartext bedeutet dies, daß jeder Zapf-Kunde sich den einwandfreien Zustand jedes einzelnen Objekts beim Einladen schriftlich von Zapf oder einem hochrangigen unabhängigen Zeugen bestätigen lassen muß. Anders ließe sich ein solcher Beweis wohl kaum führen.

Wir unternehmen einen letzten Versuch, der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen, und übergeben unsere gesamten Unterlagen der "Ombudsfrau" der Berliner Zeitung, Karin S., mit der Bitte um Hilfe. [Der volle Name besagter Ombudsfrau ist uns selbstverständlich bekannt. Von der Rechtsabteilung der Berliner Zeitung wurden wir jedoch fürsorglich darauf hingewiesen, daß die Nennung desselben in Zusammenhang mit den Äußerungen besagter Dame gegen das "Persönlichkeitsrecht" derselben verstoße. Lassen wir uns von der Berliner Zeitung zeigen, wie es richtig geht. Aus der Ausgabe des Blattes vom 25.06.05: "stolz und eine Spur zu billig, aufgeputzt mit Schmuck und Tuch, Augenbrauen und Lippen sind stark überschminkt wie für die Bühne der großen Oper, Carmen als Matrone oder Puffmutter. ... Brigitte ist nicht Carmen, Brigitte ist eine graue Maus, vielmehr ein rötlichblondes vierzigjähriges Wesen mit vermanschter Figur im Anorak und breit verlaufenen Gesichtszügen." So über zwei lebende Menschen zu schreiben ist vorbildlich, denn die vollständigen Namen werden nicht genannt.
Andererseits überschreibt die Berliner Zeitung nach wie vor die Spalte der "Ombudsfrau" unverdrossen weiter mit "Karin Stemmler hilft Ihnen weiter." Rechtsabteilung - übernehmen Sie!]

Am 30.03.05 ruft uns ein Mitarbeiter der "Ombudsredaktion" an, um uns mitzuteilen, daß er nichts für uns tun könne. Wir hätten schließlich das Angebot der Firma Zapf, die Gitarre vom "Gitarrendoktor" untersuchen zu lassen, abgelehnt. Wie man dies aus unserem Schreiben an Zapf herauslesen kann, ist uns schleierhaft. Außerdem habe "zapf umzüge" sich immer sehr kulant gezeigt (eine Aussage, die in krassem Widerspruch zu anderen, uns inzwischen vorliegenden Meinungen steht), während andererseits viele Umzugskunden versuchen würden, ihren kaputten Hausrat auf Kosten des Umzugsunternehmens zu sanieren. Drittens, schließlich, solle ich doch die Lehre aus diesem Vorfall ziehen, daß man eine Gitarre besser selber transportiert, als sie einem Möbelspediteur zu überlassen. Schade, daß die Redaktion der Berliner Zeitung diese bezeichnende Erkenntnis nie in ihrem Blatt publik gemacht hat, sondern sich statt dessen immer wieder durch Veröffentlichung der Sozialträume des Herrn Zapf zum Sprachrohr für dessen Firma gemacht hat. [Formulierung nach Drohung mit dem Kadi durch die Rechtsabteilung der Berliner Zeitung um des lieben Friedens Willen leicht geändert. Die Berliner Zeitung meint, mit der ursprünglichen Formulierung hätten wir ihr "redaktionelle Werbung" (sprich: Schleichwerbung) vorgeworfen. Diesen Vorwurf hatten wir jedoch nie erhoben.]

Per e-mail an Karin S. versuchen wir, die Irrtümer in der Darstellung der Ombudsredaktion richtigzustellen. Frau S. verspricht am 07.04.05, die Sache noch einmal zu überprüfen. Am Montag, dem 18.04.05, erfolgt Anruf von Ombudsmann Herrn L. Trotz unserer Klarstellung und erneuten Übersendung des entsprechenden Schreibens behauptet Herr L. weiterhin, wir hätten das "Kulanzangebot" der Fa. Zapf ausgeschlagen. Auch seien wir mehrmals von Zapf auf die Konsequenzen des Selberpackens hingewiesen worden, was, sofern sich diese Aussage nicht auf die Argumentation von Zapf nach dem Schadensfall bezieht, ebenfalls nicht stimmt. Überraschen kann diese Antwort der Ombudsredaktion der Berliner Zeitung aber wohl nur noch, wenn man die Ausgabe des Blattes vom dieser Auskunft vorangegangenen Freitag (15.04.05) nicht gelesen hat. Dort wurde dem Unternehmer Klaus Emil Heinrich Zapf, der seine Arbeitszeit z. T. damit verbringt, Werbezettel der Konkurrenz von Laternenmasten abzupuhlen, nämlich abermals in einem längeren Interview Gelegenheit gegeben, sich und seine Firma in der Öffentlichkeit ins rechte Licht zu rücken ("Wir sind zuverlässig, sicher und berechenbar", Berliner Zeitung). Wir überlassen es dem geneigten Leser, seine Schlüsse aus dieser Koinzidenz zu ziehen.

Über drei Monate nach seinem Umzug wartet der Verfasser dieser Zeilen nun nach wie vor auf eine Entschädigung, und wenn er zu dem Zeitpunkt, da Sie dies lesen, noch nicht gestorben ist, so wartet er heute noch.

So verwandelt sich die Geschichte vom großherzigen und mitfühlenden Herrn Zapf unversehens in ein Märchen.

"Siezen ist die höchste Form der Verachtung", hat Klaus E. H. Zapf einmal in einem Interview gesagt. Wenn Sie meinen, Herr Zapf...

Nachtrag

Nach Erhalt eines Drohbriefs von der Rechtsabteilung der Berliner Zeitung (siehe Ergänzungen in eckigen Klammern im obigen Text) hatten wir uns zunächst über die Vehemenz gewundert, mit der man sich dort gegen einen Vorwurf zur Wehr setzte, der hier in keiner Weise erhoben worden war: den der Schleichwerbung. In einem (bis dato unbeantworteten) Schreiben an Chefredakteur Dr. Vorkötter vom 26.06.05 schrieben wir: "Die Reaktion Ihrer Rechtsabteilung auf meine Seite ist in einem Maße überzogen, das schon wieder zu Überlegungen über den Grund dieser allergischen Reaktion Anlass geben könnte." Bereits einen Tag später sehen wir klarer: beim Aufschlagen der Ausgabe vom 27.06.05 des von uns einst hoch geschätzten Blattes schlägt uns erneut ein Konterfei des Herrn Klaus Zapf entgegen, diesmal unter der Überschrift "WERTE - Zuverlässigkeit mit Klaus Zapf".
Aus dem Inhalt (Hervorhebungen der Berliner Zeitung): "Wir brauchen wieder Werte, sagen Erziehungsberater. [...] Wir haben prominente Berliner nach Werten gefragt, die ihnen wichtig sind. Heute Lektion 9: Zuverlässigkeit mit Klaus Zapf. Klaus Zapf ist Chef des Unternehmens Zapf Umzüge, das auch am Umzug der Bundesregierung beteiligt war. [...] In meiner Firma stand Zuverlässigkeit von Anfang an an oberster Stelle." Und weiter: "Wer bei mir eine Minute zu spät kommt, bekommt eine halbe Stunde abgezogen."
Danke, Berliner Zeitung, für diese Art von "Werteunterricht"!

Ebenfalls am 27.06.05 erreichte uns ein Schreiben von Rechtsanwalt Ole-Hagen Zachriat von der Kanzlei Dr. Staubach. Wir sollen eine "Unterlassungserklärung" unterschreiben, mit der wir uns u. a. verpflichten, Herrn Zapf jeglichen "ihm entstandenen Schaden" einschließlich der "Rechtsverfolgungskosten bei einem Gegenstandswert von 25.000,00 EUR" zu ersetzen. Außerdem hätten wir die Seite, die Sie, lieber Leser, gerade lesen, vom Netz zu nehmen, anderenfalls uns eine "Vertragsstrafe" von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung" drohe.
Wir erwähnen dies hier, weil es so wunderbar zum Thema dieser Seite und deren Überschrift paßt. Danke, Herr Zapf, für diese Bestätigung!

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© 2005 Der Autor.