Berlin, den 28.02.05
Sehr geehrte Frau Herwig,
danke für Ihr o. g. Fax.
Grundsätzlich bin ich gerne bereit, mit Ihnen einen Gitarrenbauer aufzusuchen. Dies hätte m. E. jedoch nur dann einen Sinn, wenn Einigkeit darüber besteht, daß das Ziel dieses Unterfangens nur die voll umfängliche Wiedergutmachung des mir entstandenen Schadens sein kann. Ihre Bereitschaft dazu müßten Sie mir bestätigen.
Da der von Ihnen vorgeschlagene "Gitarrendoktor" von mir aus relativ schlecht zu erreichen ist, sich andererseits aber ein Gitarrenbauer ganz in meiner Nähe befindet, habe ich diesen heute mit der Gitarre aufgesucht und meinerseits um Rat gefragt. Es handelt sich dabei um die Firma [...]. Das Ergebnis:
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Der Schaden an meiner Gitarre ist reparabel. Die Reparaturkosten würden sich
voraussichtlich auf unter EUR 100,-- belaufen.
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Auch nach der Reparatur ist der Wert des Instruments natürlich gemindert
gegenüber einem unbeschädigten und unreparierten Instrument, da die
Reparaturstelle sichtbar bleiben wird. Diese Wertminderung schätzt Herr
D. auf ebenfalls etwa EUR 100,--.
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Eine Reparatur ohne Wertminderung würde den kompletten Austausch der Zarge
bedingen, dies wäre jedoch nicht rentabel, da die Kosten den Wert des
Instruments erreichen oder übersteigen würden.
- Ohne ihm den von mir gezahlten Preis zu nennen, bat ich Herrn D., den Wert der Gitarre zu schätzen. Seine Antwort: EUR 250,-- bis 300,--.
Falls Sie diese Angaben anzweifeln, bin ich gerne bereit, die Firma D. noch einmal mit Ihnen zusammen aufzusuchen. [...] Der Gitarrendoktor in der Köpenicker Str. dürfte zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wie Herr D., sofern es sich bei ihm ebenfalls um eine seriöse Firma handelt, wovon ich ausgehe.
Herr D. ist auch bereit, ein Gutachten zu erstellen. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. EUR 30,-- belaufen und wären selbstverständlich von Ihnen zu tragen.
Auch wenn ich durch die von Herrn D. beschriebene Reparatur kein vollwertiges Instrument mehr zurückerhalte, wäre ich, um Ihnen entgegenzukommen, bereit, eine solche, fachmännisch durchgeführte Reparatur auf Ihre Kosten zuzüglich einer Zahlung von EUR 100,-- als Ausgleich für die Wertminderung als Schadensbegleichung zu akzeptieren. Anderenfalls muß ich leider auf der vollständigen Erstattung des Werts des Instruments bestehen, damit ich mir wieder eine Gitarre kaufen kann, deren Qualität wenigstens annähernd der des von Ihnen beschädigten Instruments entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
David