Sie lesen: Wie Klaus E. H. Zapf durch Mitgefühl und Gerechtigkeitssinn Millionär wurde.

Was bisher geschah lesen Sie hier.

ZWEITER AKT:
David gegen Goliath alias "TRANSPORT- u. SPEDITIONSSCHADENABWICKLUNG HOSSE", Bad Schwartau

Berlin, den 08.02.05

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Hosse,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 04.02.05.

[...]

Bei Ihren Ausführungen zur Gitarre bin ich mir [...] nicht sicher, ob es sich dabei um einen Witz, einen Verdummungsversuch oder völlige Unkenntnis Ihrerseits handelt.

Erstens wurde der Schaden an der Gitarre der Firma Zapf am 20.12.04 telefonisch und am 25.12.04 schriftlich angezeigt. Ihre Aussage, der Schaden sei "nicht innerhalb der Rügefrist angezeigt" worden, ist also falsch. Da die Gitarre selbstverständlich nicht offen transportiert wurde, sondern in ihrer Gitarrenhülle verpackt war, gilt hier natürlich die 14tägige Frist. Es kann schließlich nicht jedes einzelne Teil am Umzugstag ausgepackt und begutachtet werden!

Zweitens unterliegt ein hochwertiges Musikinstrument, wie bereits in der Schadenanzeige dargelegt, keiner Wertminderung durch Alterung. Anderenfalls müßte eine Stradivari aus dem 18. Jahrhundert heute einen Wert von ein paar Cents haben - eine absurde Vorstellung!

Der Wert eines Instruments richtet sich in erster Linie nach seinen klanglichen Eigenschaften. Die Gitarren der Firma Ostertag sind handgefertigte Einzelstücke. Ihre Preise sind demzufolge unterschiedlich. Ein Instrument für 20 Euro dürfte aber wohl kaum dabei sein. Die Annahme, ich könnte vor wenigen Jahren in einem Fachgeschäft eine Gitarre für EUR 250,-- (und dies war ein Sonderpreis, nicht der Listenpreis!) erworben haben, deren Wert heute bei EUR 20,-- liegt, ist einfach lächerlich.

Drittens schließlich weiß jedes Kind, daß ein Gebot bei "ebay" mit dem tatsächlichen "Zeitwert" des betreffenden Gegenstands absolut nichts zu tun hat. Vor kurzem wurde dort - wie Sie vielleicht wissen - ein Käsebrot für 28.000 Dollar versteigert. Bei meinem Umzug sind auch Käsebrote verschwunden. Sie wurden von den Möbelpackern gegessen. Wenn Sie mir diese Brote im ebay-Wert von 7 x $ 28.000,-- = $ 196.000,-- ersetzen, können wir die Gitarre vergessen.

Im übrigen wird die bei ebay versteigerte Gitarre, auf die Sie sich berufen, vom Verkäufer als "anfänger Gitarre" (sic) bezeichnet. Meine Gitarre war keine "Anfängergitarre"! Wenn Sie bei ebay für EUR 20,-- eine Gitarre ersteigern können, die meiner in Klang und Aussehen gleichwertig ist, will ich diese gerne als Schadensregulierung annehmen.

Sie werden sicher nicht ernsthaft erwarten, daß ich mir bei meinem Umzug meine Gitarre demolieren lasse und diese dann einfach abschreibe. Ich fordere Sie deshalb hiermit nochmals auf, den vollen Wert der Gitarre von mindestens EUR 250,-- ordnungsgemäß zu ersetzen. Dieser Betrag dürfte weit unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Auch mit einer Schätzung des Werts der Gitarre durch einen unabhängigen Sachverständigen bin ich einverstanden, vorausgesetzt, daß mir dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Für umgehende korrekte Abwicklung im voraus besten Dank!

Eine Kopie dieses Schreibens geht an Fa. Zapf.

Mit freundlichen Grüßen

David

Zum DRITTEN AKT.

© 2005 Der Autor.